Salz darf nicht zum Abtauen von Schnee auf dem Bürgersteig,
sondern allenfalls bei Glatteis gestreut werden. Mit dieser
eindringlichen Mahnung appellieren Gartenbau- und Umweltschutzamt an
alle Hausbesitzer, beim Schneeräumen vor der eigenen Haustür die Bäume
zu schonen.
„Leider stellen wir immer wieder fest, dass sogar in wunderschönen Alleen der Schnee mit Salz aufgetaut wird“, kritisiert Stadträtin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur, Umweltdezernentin der Stadt Bremerhaven. „Dass die Bäume dadurch nachhaltig geschädigt werden, müsste eigentlich jedem Hauseigentümer klar sein“. Der Salzeinsatz gegen die winterliche Pracht ist sogar laut Landesstraßengesetz des Landes Bremen verboten. Danach dürfen zwar „Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände gestreut werden“. Doch bei Straßen „in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern“, darf Salz überhaupt nicht gestreut werden. Benöhr-Laqueur: „Umweltfreundliches Granulat und Sand tun es schließlich auch“.
„Leider stellen wir immer wieder fest, dass sogar in wunderschönen Alleen der Schnee mit Salz aufgetaut wird“, kritisiert Stadträtin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur, Umweltdezernentin der Stadt Bremerhaven. „Dass die Bäume dadurch nachhaltig geschädigt werden, müsste eigentlich jedem Hauseigentümer klar sein“. Der Salzeinsatz gegen die winterliche Pracht ist sogar laut Landesstraßengesetz des Landes Bremen verboten. Danach dürfen zwar „Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände gestreut werden“. Doch bei Straßen „in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern“, darf Salz überhaupt nicht gestreut werden. Benöhr-Laqueur: „Umweltfreundliches Granulat und Sand tun es schließlich auch“.
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