Diesen Blog durchsuchen

Dienstag, 8. November 2016

Sozialdezernat verhandelt erfolgreich eine bessere Kostenerstattung für den Sozialbereich


Nach langen Verhandlungen hat die Stadt Bremerhaven eine Vereinbarung mit dem Land erzielt, die für 2016 zu zusätzlichen Zahlungen von rund 340.000 Euro für verauslagte Sozialleistungen und rund 400.000 Euro für Personalkosten führt. "Mir und dem Sozialamt ist es in langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsrat für Soziales gelungen, die Kostenbeteiligung des Landes an den Kosten für Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen um 0,5 Prozent auf über 82 Prozent anzuheben und dies bis Ende 2019 festzuschreiben", sagt Sozialstadtrat Klaus Rosche (SPD).

Das Land Bremen erstattet aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 2007 der Stadt zu einem Teil die Kosten für die Wahrnehmung der Landesaufgaben in diesem Bereich. „Aufgrund der Kostenentwicklungen zulasten von Bremerhaven hatte ich bereits 2010 die Reißleine gezogen für die seinerzeit vorgesehene noch höhere finanzielle Beteiligung der Stadt“, berichtet Sozialamtsleiterin Astrid Henriksen. Danach konnte sich in jährlichen Verhandlungen nur auf einen Ausgleichsbetrag von jeweils ca. 500.000 Euro des Landes an die Stadt für Sozialleistungen und Personalkosten geeinigt werden.
„In diesem Jahr ist uns nun der Durchbruch in den Verhandlungen gelungen. Wir haben jetzt einen Sockelbetrag für das Land und die Stadt im Verhältnis von 44,1 Mio. Euro zu 9,6 Mio. Euro vereinbart und darüber hinaus eine Beteiligungsquote von 82,08 Prozent für das Land. Hinzu kommt eine jährlich steigende Erstattung von Personalkosten“, so Henriksen weiter.
„Uns war es bei den Verhandlungen immer wichtig, mehr Kalkulierbarkeit bei den Kosten für die Stadt und eine höhere Personalkostenerstattung als in der Vergangenheit zu erhalten. Angestrebt war auch eine längere Laufzeit. Dies ist uns jetzt gelungen“, ergänzt Rosche.
Die Stadt gewährt die Sozialleistungen „Hilfe zur Pflege“ und „Eingliederungsleistung“ für das Land Bremen und erhält dafür eine Kostenerstattung. Die Vereinbarung gilt bis zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020.
.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen