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Freitag, 19. Februar 2016

Baumschutzordnung Umweltschutzamt informiert


Alljährlich im Februar häufen sich bei der unteren Naturschutzbehörde die Anträge auf Fällgenehmigungen für geschützte Bäume sowie die Beschwerden über "Baumfällaktionen" in der Stadt. Aus diesem Grund möchte das Umweltschutzamt noch einmal auf die wichtigsten Regelungen, die aus der Baumschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz resultieren, hinweisen.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres, Bäume und andere Gehölze zu beseitigen. Daraus folgt, dass Bäume und Gehölze, die nicht der Baumschutzverordnung unterliegen, in den Wintermonaten bis Ende Februar gefällt werden dürfen. In diesen Fällen hat die untere Naturschutzbehörde keine Rechtsgrundlage, solche Eingriffe zu verhindern.
Nicht geschützt sind Birken und Pappeln. Auch Nadelbäume mit einem Stammumfang unter 3 m fallen nicht unter den Baumschutz.
Bis Ende Februar können jedoch auch Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, in der Regel Laubbäume mit einem Stammumfang ab 1,20 m in einem Meter Höhe, gefällt werden, sofern das Umweltschutzamt hierzu eine Genehmigung erteilt hat. Das ist immer dann der Fall, wenn ein nach Baurecht zulässiges Vorhaben ansonsten nicht durchführbar wäre oder die Bäume zum Beispiel durch Schäden wie Morschungen oder Pilzbefall nicht mehr standsicher sind.
Besonders alte Bäume können Lebensstätten geschützter Tiere - Fledermäuse, Vögel, Käfer - sein. Sind Höhlen vorhanden, sollte durch eine/n fachlich qualifizierte/n Biologen/in überprüft werden, ob diese durch Tiere genutzt werden. Hier kann eine gesonderte Genehmigung erforderlich werden.
Das Sommerfällverbot dient dem Schutz brütender Vögel.
Sollte in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme vom Sommerfällverbot ab 1. März beantragt werden müssen, werden diese Anträge nach sorgfältiger Abwägung beschieden.
In Zweifelsfällen und bei Fragen steht das Umweltschutzamt unter den Telefonnummern 0471/590-2341, 590-2041 sowie 590-2915 zur Verfügung.

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