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Montag, 25. Januar 2016

Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht dauern durchschnittlich 3,4 Monate

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Beim Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven werden jedes Jahr mehr als 4.000 Verfahren neu eröffnet. Wie das Statistische Landesamt Bremen mitteilt, waren es im Jahr 2015 einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz insgesamt 4.087 Urteilsverfahren und 285 Beschlussverfahren. Am Jahresende 2015 gab es 1.631 offene Verfahren. Kläger bzw. Antragsteller ist fast immer die Arbeitnehmerseite.
Im Urteilsverfahren werden bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Tarifvertragsparteien entschieden. 2015 wurden vom Arbeitsgericht 4.054 Urteilsverfahren erledigt, darunter 274 durch streitiges Urteil und 2.578 durch einen gerichtlichen Vergleich. In 196 Fällen gab es ein Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil und in 589 Verfahren erfolgte die Rücknahme der Klage bzw. des Antrags. Die Dauer der Verfahren betrug im Durchschnitt je 3,8 Monate, bei den durch streitiges Urteil beendeten Verfahren waren es dagegen durchschnittlich 8,9 Monate.
In den 4.054 erledigten Urteilsverfahren ging es um insgesamt 4.842 Verfahrensgegenstände, darunter 3.351 Verfahren mit nur einem und 703 mit mehreren Verfahrensgegenständen. Die häufigsten Klageverfahren betrafen Kündigungen (2.194) und isolierte Zahlungsklagen (1.028).
Von den 2.194 Kündigungsschutzklagen wurden 100 durch streitiges Urteil und 1.731 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet bzw. in 198 Fällen die Klage zurückgenommen. Zwei Drittel der Verfahren wurden vom Arbeitsgericht innerhalb von drei Monaten erledigt. Bei streitigem Urteil endete das Kündigungsverfahren durchschnittlich nach 9,8 Monaten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3,4 Monaten.
Im Beschlussverfahren verhandelt das Arbeitsgericht über Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. 2015 wurden 283 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz vom Arbeitsgericht nach durchschnittlich 5,6 Monaten erledigt.
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven ist seit 2004 das einzige Arbeitsgericht im Land Bremen. Dort waren Ende 2015 insgesamt zehn Richterinnen und Richter beschäftigt. Das Arbeitsgericht besteht aus elf Kammern, von denen zwei in Bremerhaven tagen. Jede Kammer ist mit einer Berufsrichterin / einem Berufsrichter (Vorsitzende/r) und je einem/einer ehrenamtlichen Richter/Richterin aus den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt. Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beträgt fünf Jahre. Alle Kammermitglieder haben je eine Stimme.

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