Pünktlich zum Jahresbeginn ist der neue Mietspiegel in
überarbeiteter Form erschienen. Auf der Grundlage des Mietspiegels
2013/2014 und den Erkenntnissen des zurückliegenden Zeitraums wurden die
Mietpreise angepasst und aktualisiert. Nach den Auswertungen der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Bremerhaven und aus Sicht der
Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter waren nach den
umfangreichen Änderungen des Mietspiegels vor 2 Jahren diesmal nur
kleinere Anpassungen notwendig.
So wurde für die mittlere Wohnlage in der Baualtersgruppe 1970 bis 1984 der Mietrahmen um 0,10 Euro und in der Baualtersgruppe ab 2007 um 0,50 Euro angehoben. Für die guten Wohnlagen wurde in der Baualtersgruppe bis 1984 (modernisiert) der Mietrahmen um 0,10 Euro und in der Baualtersgruppe ab Baujahr 2007 um 1,00 Euro angehoben.
Bereits vor 2 Jahren wurden die Baualtersgruppen überarbeitet, um den ortsüblichen Mietrahmen und die vorhandene Baustruktur besser abbilden zu können. Notwendig wurden diese Anpassungen, weil gerade bei älteren Baujahren der Modernisierungsstand einer Wohnung bzw. eines Objektes Einfluss auf die Miethöhe hat. Ebenfalls überarbeitet wurde seinerzeit der Erläuterungstext zur Modernisierung bzw. Vollmodernisierung (Kernsanierung oder Komplettumbau).
Die Beteiligten stimmen darin überein, dass der Mietwohnungsmarkt in Bremerhaven in Bewegung ist. Dabei zeichnen vor allem die spürbare Nachfrage nach modernisierten Wohnungen und die schnellen Wiedervermietungszeiträume in guten Wohnlagen insgesamt ein positives Bild.
Der Wohnkostenanteil bezogen auf das Haushaltsnettoeinkommen liegt in Bremerhaven bei rund einem Viertel des Haushaltsnettoeinkommens und spiegelt so den Bundesdurchschnitt wieder.
Mietspiegel dienen als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Die Angaben im Mietrahmen sind Erkenntnisse der letzten vier Jahre für den Raum Bremerhaven nach dem Stand vom 1. Januar 2015.
Erstellt und herausgegeben wird der Mietspiegel gemeinsam vom Mieterverein Bremerhaven e.V., Haus und Grund Bremerhaven e.V., dem Ring Deutscher Makler - Fachverband Bremerhaven e.V. sowie von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremerhaven.
Der Mietspiegel (77.7 KB) kann sowohl unter www.gutachterausschuss.bremerhaven.de als auch auf den Internetseiten der genannten Institutionen herunter geladen oder erworben werden. Die Schutzgebühr für die gedruckte Ausgabe beträgt 3 Euro.
So wurde für die mittlere Wohnlage in der Baualtersgruppe 1970 bis 1984 der Mietrahmen um 0,10 Euro und in der Baualtersgruppe ab 2007 um 0,50 Euro angehoben. Für die guten Wohnlagen wurde in der Baualtersgruppe bis 1984 (modernisiert) der Mietrahmen um 0,10 Euro und in der Baualtersgruppe ab Baujahr 2007 um 1,00 Euro angehoben.
Bereits vor 2 Jahren wurden die Baualtersgruppen überarbeitet, um den ortsüblichen Mietrahmen und die vorhandene Baustruktur besser abbilden zu können. Notwendig wurden diese Anpassungen, weil gerade bei älteren Baujahren der Modernisierungsstand einer Wohnung bzw. eines Objektes Einfluss auf die Miethöhe hat. Ebenfalls überarbeitet wurde seinerzeit der Erläuterungstext zur Modernisierung bzw. Vollmodernisierung (Kernsanierung oder Komplettumbau).
Die Beteiligten stimmen darin überein, dass der Mietwohnungsmarkt in Bremerhaven in Bewegung ist. Dabei zeichnen vor allem die spürbare Nachfrage nach modernisierten Wohnungen und die schnellen Wiedervermietungszeiträume in guten Wohnlagen insgesamt ein positives Bild.
Der Wohnkostenanteil bezogen auf das Haushaltsnettoeinkommen liegt in Bremerhaven bei rund einem Viertel des Haushaltsnettoeinkommens und spiegelt so den Bundesdurchschnitt wieder.
Mietspiegel dienen als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Die Angaben im Mietrahmen sind Erkenntnisse der letzten vier Jahre für den Raum Bremerhaven nach dem Stand vom 1. Januar 2015.
Erstellt und herausgegeben wird der Mietspiegel gemeinsam vom Mieterverein Bremerhaven e.V., Haus und Grund Bremerhaven e.V., dem Ring Deutscher Makler - Fachverband Bremerhaven e.V. sowie von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremerhaven.
Der Mietspiegel (77.7 KB) kann sowohl unter www.gutachterausschuss.bremerhaven.de als auch auf den Internetseiten der genannten Institutionen herunter geladen oder erworben werden. Die Schutzgebühr für die gedruckte Ausgabe beträgt 3 Euro.
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