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Mittwoch, 6. Februar 2013

Verwaltungsgericht Bremen erlässt Zwischenverfügung - Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Hafentunnel verschoben

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Mit einer Zwischenverfügung hat das Verwaltungsgericht Bremen den Beginn der Rodung für den Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße untersagt. Hintergrund ist ein vorliegender Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung zum Baubeginn des Hafentunnels von Anwohnerseite. Nach Ansicht des Gerichts werden voraussichtlich wenige Monate benötigt, um diesen Sachverhalt zu klären. Deshalb wurde mit der Zwischenverfügung der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung der Kammer über den Eilantrag untersagt.
In der vorletzten Woche war ein Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Baubeginns Hafentunnel beim Verwaltungsgericht Bremen eingereicht worden. Die Klage richtet sich an die zuständige senatorische Behörde im Land Bremen. Die Stadt ist der Verhandlung beigeladen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 5. Februar die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vom 19. Dezember 2012 bis zu einer Entscheidung der Kammer über den Eilantrag untersagt.
Oberbürgermeister Grantz: „Die Komplexität des Projektes erfordert eine sorgsame Prüfung und damit auch einen entsprechenden zeitlichen Rahmen für das Gericht. Wir hoffen auf einen schnellen und positiven Bescheid des Gerichtes im Eilverfahren.“ Die Argumente lägen auf dem Tisch, nun werde das Gericht entscheiden. „Das Thema ist für Bremerhaven von großer Bedeutung. Deshalb geht der Magistrat auch davon aus, dass es - nach positiver Beschlussfassung des Gerichtes voraussichtlich in wenigen Monaten - gelingen kann, die zeitliche Verzögerung durch verschiedene Maßnahmen der Baubeschleunigung und Ausnahmegenehmigungen im Einklang und mit Unterstützung aller Beteiligten aufzuholen“, so OB Grantz.
Der geplante Hafentunnel Cherbourger Straße ist eines der zentralen Verkehrsinfrastrukturprojekte der Seestadt Bremerhaven, das dazu beitragen wird
auch zukünftig eine leistungsstarke Verkehrsanbindung des Containerhafens sowie der hafennahen Gewerbegebiete zur Autobahn A 27 sicherzustellen. In intensiven Verhandlungen mit dem Bund, dem Land Bremen und der Hafenwirtschaft ist es gelungen die Finanzierung des Projektes sicherzustellen. Die Gesamtbaukosten für den Hafentunnel Cherbourger Straße belaufen sich auf 171,3 Millionen Euro. Hiervon trägt der Bund 120 Millionen Euro. Weitere 29 Millionen Euro kommen vom Land und sieben Millionen Euro von der Stadt Bremerhaven als Bauherrin. Die Hafenwirtschaft steuert 15 Millionen Euro bei. Darüber hinaus finanziert das Land Bremen die Planungskosten des Projektes in Höhe von rund 29,2 Millionen Euro.
Oberbürgermeister Melf Grantz erklärte: „Der viertgrößte europäische Containerhafen darf nicht bezüglich seiner Hinterlandanbindung an Leistungskraft verlieren. Wir sehen wie auf nationaler Ebene aber auch international die Häfen sich weiterentwickeln und für steigende Verkehre wappnen. Verkehrsplaner und Volkswirte haben uns die Richtigkeit und Bedeutung des Baus des Hafentunnels wiederholt bestätigt. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert sowie weitere Jobs geschaffen. Die Umschlagsmöglichkeiten werden gesteigert und die Überseehäfen für Kunden noch attraktiver.“
In seiner jetzigen Bauvariante wird aber auch die Bevölkerung entlastet, weil Verkehre von der oberirdischen Straße verschwinden werden und zukünftig den Tunnel nutzen werden.
Stadtrat Holm verwies darauf, dass in dem ganzen Projekt ein sehr enger Bauzeitenplan eingehalten werden müsse: „Wir haben uns seit langer Zeit darum bemüht, die notwendigen Arbeiten zur Kreuzung der Eisenbahnbrücke in Einklang mit den Plänen der Deutschen Bahn zu bringen. Die Deutsche Bahn plant selber umfangreiche Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten, so dass unser Bauzeitenfenster Hafentunnel in die Bauaktivitäten der Deutsche Bahn Netz AG eingetaktet werden musste.“
Die Deutsche Bahn Netze hat sich bereit erklärt, mit der Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Kreuzung Cherbourger Straße/Langener Landstraße bis zur Fertigstellung des Hafentunnels zu warten, um während deren Erneuerung die Hafenzufahrt nicht vollständig zu blockieren. Dafür wurde ein detaillierter Bauzeitenplan vereinbart.
Zudem ist die Unfalldichte im geplanten Entlastungsbereich der Cherbourger Straße weitaus höher als der städtische Durchschnittswert. Der Knotenpunkt Cherbourger Straße/Langener Landstraße hat die größte Anzahl an Unfällen zu verzeichnen.
Schadstoffmessungen der Luft an der Cherbourger Straße haben eine hohe Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) ergeben. Gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG ist daher für das Gebiet der Stadt Bremerhaven ein Luftreinhalteplan erstellt worden. Wesentliche Maßnahme des Luftreinhalteplans zur Senkung der Stickstoffdioxidbelastung und zum Schutz der Gesundheit der Anwohner an der Cherbourger Straße.ist die Realisierung des Hafentunnels. Mit der Realisierung des Hafentunnels wird die prognostizierte NO2-Belastung in der Cherbourger Straße bei 36 µg/m³ und damit deutlich unter dem Grenzwert liegen. Eine weitere positive Wirkung des Hafentunnels wird in der Verminderung der Lärmbelastung für die Anwohner liegen.

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