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Montag, 27. April 2015

Briefwahl läuft auf Hochtouren: Wahlscheine für mehr als 5000 Wahlberechtigte


Genau 5010 Wahlscheine für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und 5056 Wahlscheine für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung hat das Bürger- und Ordnungsamt bis zum Mittag am heutigen Montag (27. April 2015) ausgestellt. Damit wird die Möglichkeit zur Briefwahl bisher nicht ganz so stark in Anspruch genommen, wie bei der Wahl im Jahr 2011. Ob die Zahl der Briefwahlanträge dieses Mal die Zehn-Prozent-Marke knackt, bleibt aber weiterhin spannend.
„Im Jahr 2011 hatten wir unter anderem besonders viele Briefwahlanträge, da wir mit der erstmaligen Abgabe von fünf Stimmen ein neues Wahlverfahren hatten. Viele Wählerinnen und Wähler wollten sich die Wahlunterlagen in Ruhe zuhause ansehen“, erläutert Horst Keipke, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes. 9,49 Prozent der Wahlberechtigten (8139 Wahlscheine) für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft und 9,23 Prozent der Wahlberechtigten (8192 Wahlscheine) für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hatten sich 2011 für die Briefwahl entschieden.
Für die anstehende Doppelwahl am Sonntag, 10. Mai 2015, hat sich die Zahl der Wahlberechtigten leicht verändert. Während in 2011 noch 85.732 Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe für die Bremische Bürgermschaft aufgerufen waren, sind es in diesem Jahr 84.120. Die Zahl der Wahlberechtigten zur Stadtverordnetenversammlung hingegen ist mit 90.555 (2011: 88.798) leicht gestiegen.
Bisher beantragten 5,95 Prozent der Wahlberechtigten für die Landtagswahl und 5,58 Prozent der Wahlberechtigten für die Kommunalwahl die Stimmabgabe per Post. Grund für die unterschiedlichen Briefwahlquoten: Die Zahl der Wahlberechtigten für das Stadtparlament ist höher, da in dieser Zahl die in der Seestadt gemeldeten UnionsbürgerInnen (6.435) enthalten sind. Als Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Uninon sind sie auf kommunaler Ebene stimmberechtigt.
Dabei ist die vorzeitige Stimmabgabe nicht nur auf dem Postweg möglich. Wer seine Kandidaten schon vor dem eigentlichen Wahltag wählen will, kann dies auch in den beiden Briefwahllokalen im Wahlamt oder im Bürgerbüro Mitte tun. Die Kandidatenkür per Post ist nach dem Wahlgesetz möglich, wenn ein Wahlberechtigter an der Stimmabgabe am Wahltag verhindert ist. Wichtig dabei:
• Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen muss spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 8. Mai 2015, im Bürger- und Ordnungsamt, Stadthaus 1, Postfach 210360, 27524 Bremerhaven, vorliegen.
• Ausnahme: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Briefwahlantrag noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen können auch im Internet unter www.bremerhaven.de beantragt werden. Die vorzeitige persönliche Stimmenabgabe ist in den beiden Briefwahllokalen im Bürgerbüro Mitte im Hanse Carré (Montag bis Freitag von 10 bis 13 sowie 14 bis 18 Uhr, Sonnabend von 10 bis 14 Uhr), und im Stadthaus 1, Raum 25, Erdgeschoss (Montag von 8 bis 13 sowie 14 bis 17 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 13 sowie 14 bis 16 Uhr), möglich.

INFO: Neue Wahllokale in einigen Stimmbezirken
Gegenüber früheren Wahlen gibt es für einige Wählerinnen und Wähler Änderungen bei den Wahllokalen:
  • Im Wahlbezirk 134/03 ist der Zugang zur Astrid-Lindgren-Schule, Frenssenstraße 49, über den Schulhof Körnerstraße
  • Für den Wahlbezirk 134/04 befindet sich das Wahllokal statt im Gemeindehaus Michaelis- und Pauluskirchengemeinde ebenfalls in der Astrid-Lindgren-Schule
  • Im Wahlbezirk 137/01 ist das Wahllokal statt beim Verein der Gartenfreunde in den Räumen der Beruflichen Bildung Bremerhaven, Am Leher Güterbahnhof 16
  • Für den Wahlbezirk 212/03 befindet sich das Wahllokal statt im Gemeindehaus der Marienkirche beim Ev.-Lutherischen Stadtjugenddienst, An der Mühle 8
Im Wahlbezirk 214/03 ist das Wahllokal statt in der Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung in der Berufliche Schule DGG, Haus 1, Georg-Büchner-Straße 13, Zugang über Walter-Delius-Straße

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