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Donnerstag, 14. August 2014

Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden - Amt für Jugend, Familie und Frauen berät


Viele junge Mütter und auch Väter sehen sich heutzutage der Situation ausgesetzt, dass sie ohne Hilfe des anderen Elternteiles ihre Kinder "durchbringen" müssen. Das kann gerade im Hinblick auf die Finanzen zu einer schweren Belastung werden. Sei es, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht, nur teilweise oder unregelmäßig den gesetzlichen Mindestunterhalt für die Kinder zahlt oder gar der andere Elternteil erst ermittelt werden muss, bevor er zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann.
Hier kann es sinnvoll sein, bei der Abteilung „Soziale Leistungen“ im Amt für Jugend, Familie und Frauen beim Magistrat der Stadt Bremerhaven die Anspruchsvoraussetzungen für eine mögliche Gewährung von Unterhaltsvorschuss überprüfen zu lassen. Grundsätzlich können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz maximal für 72 Monate, längstens aber bis zum 12. Geburtstag des jeweiligen Kindes, gewährt werden. Für Kinder unter 6 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 133 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 180 Euro monatlich. Einkommensgrenzen gibt es nicht. Jedoch werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder gegebenenfalls Waisenbezüge von den genannten Beträgen abgezogen.
Damit möglicherweise ein Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss bestehen kann, muss der alleinerziehende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sein. Er darf nicht mit dem anderen Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben oder das Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil betreuen.
Das Unterhaltsvorschussgesetz will nicht den Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht entlasten, sondern den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellen. Aus diesem Grund werden die Leistungen auf andere Sozialleistungen, wie beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), angerechnet.
Persönliche Termine sind möglich montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Für Erwerbstätige öffnet die Abteilung „Soziale Leistungen“ auch am Montagnachmittag von 15 Uhr bis 17 Uhr. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0471/590-2709.

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