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Freitag, 1. März 2013

2014 ändern sich die Abwassergebühren - mit getrennter Kanalnutzungsgebühr mehr Gerechtigkeit für den Verbraucher

Zum 1. Januar 2014 werden die Entsorgungskosten für Abwasser neu verteilt. Wurden bisher die Gebühren allein am Frischwasserverbrauch gemessen, werden jetzt Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt betrachtet. Die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) reagieren damit auf die aktuelle Gesetzeslage, die eine verursachergerechte Gebührenerhebung vorsieht. Schon jetzt informieren die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven über anstehende Veränderungen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Auf der ausführlichen Internetseite „www.getrennte-kanalbenutzungsgebuehr.de“ erfahren die Bürgerinnen und Bürger, welche Veränderungen die neue Gebühr mit sich bringt. Entscheidend ist die Trennung der Kosten von Schmutz- und Niederschlagswasser. Dabei wird das Gebührenaufkommen insgesamt nicht erhöht, sondern nur verursachergerecht neu aufgeteilt. Im Gegensatz zu Schmutzwasser aus Häusern und Betrieben ist Niederschlagswasser Regenwasser von versiegelten / befestigten Flächen auf Grundstücken und wird in ein gemeinsames oder getrenntes öffentliches Kanalnetz geleitet. Teilmengen des Niederschlagswassers werden mit dem Schmutzwasser zu den Kläranlagen geleitet und gereinigt. Dazu werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken die größer oder gleich 1000 Quadratmeter sind, dazu verpflichtet, eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Ein Erhebungsbogen und weitere Informationen werden den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im März 2013 von den EBB zugesendet. Besitzer kleinerer Grundstücke sind nicht verpflichtet, die Gebühren getrennt

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