
Um zu prüfen, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts entsprechende Vorwürfe rechtfertige, hat Oberbürgermeister Melf Grantz den Bremerhavener Ehrenbürger, Rechtsanwalt Dr. Manfred Ernst, gebeten, den gesamten Vorgang kritisch zu betrachten. Dr. Ernst kommt zu dem Schluss, dass nach dem aufgekommenen Verdacht auf Korruption das vorgeschriebene Verfahren der Antikorruptionsrichtlinie des Magistrats nicht eingehalten worden sei. „Dafür trage ich die politische Verantwortung und bedauere sehr, dass ich mich aufgrund einer Fehleinschätzung nicht entsprechend der Richtlinien verhalten habe,“ erklärt Grantz. „Es ist jedoch für die Stadt kein Schaden entstanden“, betont Oberbürgermeister Melf Grantz. Die Lehre, die er aus dem Vorgang zieht, ist, darauf zu achten, dass in Zukunft die Antikorruptionsrichtlinien des Magistrats stringent und penibel ohne Wenn und Aber eingehalten werden.
Abgesehen davon stellt Dr. Ernst in seiner Beurteilung fest, dass Oberbürgermeister Grantz an der Umsetzung der Abteilungsleiterin in keiner Weise beteiligt gewesen ist. Dies werde, so Dr. Ernst, auch an keiner Stelle in der Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils behauptet. Der im politischen Raum erhobene Vorwurf, der Oberbürgermeister habe möglicherweise korruptes Verhalten von Magistratsangestellten decken und eine sogenannte „Whistleblowerin“ abstrafen wollen, ist demnach völlig aus der Luft gegriffen. Im Übrigen hat der Magistrat gegen die beiden Angestellten Anfang 2014 den Korruptionsverdacht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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